Rund um d´Jagerei
Jaga-Treffen am 25. Juni 2022 auf der Oberstattalm – Ergebnislisten
Ehrenscheibe (gew. von Gerhard Riess) – Wertung Damen:
- Koller Andrea
- Wimmer Elisabeth
- Sluganovic Ruza
Trostpreis: Perus Hilde
Ehrenscheibe (gew. von Gerhard Riess) – Wertung Herren:
- Wanker Peter
- Koller Norbert
- Embacher Lorenz
10er Scheibe – Wertung Damen:
- Koller Andrea
- Perus Hilde
- Sluganovic Ruza
Trostpreis: Embacher Mathea
10er Scheibe – Wertung Herren:
- Koller Norbert
- Wimmer Bert
- Zöggeler Mario
Verwendung Schalldämpfer erlaubt
Mit der Novelle zum Waffengesetz wurde mit 01.01.2019 der Erwerb, Besitz sowie das Führen von Vorrichtungen zur Verringerung des Schussknalls neu geregelt. Demnach können Jägerinnen und Jäger mit gültiger Jagdkarte nunmehr einen Schalldämpfer rechtmäßig erwerben, besitzen und führen. Mit der Jagdgesetznovelle LGBl. Nr. 62/2019, welche am 16.10.2019 in Kraft trat, kann nun der Schalldämpfer auch nach dem Salzburger Jagdgesetz für die Ausübung der Jagd verwendet werden. Schalldämpfer sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.
SALZBURGER JÄGERSCHAFT
Jagdgesetzesnovelle in Kraft
Die umfangreiche Novelle zum Salzburger Jagdrecht 1993 wurde mit LGBl. Nr. 62/2019 kundgemacht und trat mit 16.10.2019 in Kraft. Sie dient vor allem dazu, Defizite im geltenden Jagdrecht und Probleme in der Vollzugspraxis zu beseitigen oder zu vereinfachen.
SALZBURGER JÄGERSCHAFT 15.10.2019
Verwendung Schalldämpfer
Mit der Novelle zum Waffengesetz wurde mit 1.1.2019 der Erwerb, Besitz sowie das Führen von Vorrichtungen zur Verringerung des Schussknalls neu geregelt. Demnach können Jägerinnen und Jäger mit gültiger Jagdkarte nunmehr einen Schalldämpfer rechtmäßig erwerben und besitzen. Da laut den derzeitigen jagdrechtlichen Bestimmungen die Verwendung eines Schalldämpfers gemäß § 70 Abs 3 lit. a Salzburger Jagdgesetz für die Ausübung der Jagd verboten ist, darf dieser aktuell zur Jagd noch nicht verwendet werden. Eine Änderung dieses Verbots erfolgt derzeit im Rahmen der Jagdgesetznovelle. Erst wenn diese vollzogen bzw. in Kraft tritt, darf der Schalldämpfer auch für die Ausübung zur Jagd im Bundesland Salzburg verwendet werden.
SALZBURGER JÄGERSCHAFT
Begutachtung Jagdgesetznovelle
Die Novelle zum Salzburger Jagdgesetz ging Anfang Dezember in Begutachtung und dient vor allem dazu, Defizite im geltenden Recht und Probleme in der (Vollzugs-)Praxis zu beseitigen, sowie zur Vereinfachung beizutragen. Nachstehend werden die geplanten Änderungen angeführt, welche somit erst als Entwurf vorliegen:
- Durch die aktuell stattfindende Novelle des Waffengesetzes, wird den Inhaber einer gültigen Jagdkarte künftig die Verwendung von Schalldämpfern ermöglicht, wenn diese die Jagd regelmäßig ausüben. Dazu ist es nun erforderlich, die derzeit jagdrechtliche Bewilligungspflicht dahingehend abzuändern.
- Es wird die Verwendung von „Kugelgewehren für Randfeuerpatronen“ bei der Jagdausübung zur Erlegung jagdbarer Tiere – ausgenommen Schalenwild – erlaubt, zum Beispiel für die Krähenbejagung.
- Das Vorpachtrecht von Agrargemeinschaften wird an die Bestimmungen für Jagdgebietsinhaber angepasst.
- Der Nachweis für die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages kann nun in jeder beliebigen Form erfolgen z. Bsp. via Mobiltelefon/Online-Banking
- Es erfolgt eine Klarstellung betreffend der Aneignung von besonders geschützten Wildarten (Haar- und Federwild), welche zum Bespiel dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen sind. (Toter Fischotter auf der Straße)
- Für Trophäen von Stücken der Klasse I und II, welche im Rahmen einer § 90 JG Anordnung in der Schonzeit erlegt werden, wird der Verfall ausgesprochen. Anordnungen nach § 90 JG dürfen für Gamswild nur im Rahmen des Abschussplanes erfolgen.
- Für die Abhaltung von Gesellschaftsjagden soll die Möglichkeit einer Sperre von Jagdgebieten oder Teilen davon für die Dauer einer solchen Jagd ermöglicht werden, um eine Gefährdung von Personen und Sachen zu vermeiden.
- Die Bewilligung von Kirrfütterungen soll künftig im Einzelfall durch die Jagdbehörde angeordnet werden können. Z. Bsp. Kirrketten bei Fütterungsverlegung oder die Anlage einer Schwarzwildkirrung
- Künftig besteht ein Verbot für die Neuerrichtung von Wildgehegen. Bestehende müssen in Zukunft so geöffnet werden, dass sie für heimische und ganzjährig vorkommende Arten passierbar sind. Es muss jedoch verhindert werden, dass Schalenwildarten, welche im angrenzenden Bereich um das Gatter erheblichen Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen verursachen können, aus dem Gatter auswechseln.
- Für Goldschakal und Haselhahn können künftig Schonzeiten festgelegt werden.
- Die regelmäßige Überprüfung von Fangvorrichtungen kann künftig auch durch ein elektronisches Fangmeldesystem erfolgen.
- Wild darf künftig nur mit der Bewilligung der Landesregierung ausgesetzt werden, dies trifft nun auch für Fasane und Stockenten zu. Es wird darüber hinaus ein generelles Aussetzungsverbot von Tieren aus Wildtierzuchtgattern verankert.
- Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaften kann für Angelegenheiten der Fütterung des Rotwildes demnach erst wahrgenommen werden, wenn auch ein einsprechender Rotwildabschuss für das Jagdgebiet vorliegt (durchschnittlich mehr als 1 Stück auf 500 ha).
- Es erfolgt eine Präzisierung hinsichtlich der Bestimmungen für wildernde Hunde und Katzen.
- Die Verpflichtungen zur Fortbildung von Jagdschutzorganen werden ebenso präzisiert und dabei die Anrechnung eines zweiten Fortbildungskurses durch die Teilnahme an Bezirksjägertagen festgelegt.
- Der Vorstand der Salzburger Jägerschaft wird durch die Festlegung eines zweiten Landesjägermeister-Stellvertreters erweitert.
- Künftig können auch außerordentliche Mitglieder bei der Salzburger Jägerschaft aufgenommen werden.
- Die Strafbestimmungen werden hinsichtlich der Erzielung der Mindestabschüsse für Rotwild insofern abgeändert, dass künftig ein dreijähriger Beurteilungszeitraum, neben der Erfüllung der betreffenden Wildregion, anzuwenden sind.
SALZBURGER JÄGERSCHAFT
Jaga-Treffen am 15. Juni 2019 auf der Oberstattalm – Ergebnislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Peter und Leni Embacher) – Wertung Damen:
1. Perus Hilde – 2. Jäger Greti – 3. Leyerer Tina – Trostpreis: Embacher Leni - Ehrenscheibe (gew. von Peter und Leni Embacher) – Wertung Herren:
1. Leyerer Roland – 2. Embacher Peter jun. – 3. Schernthaner Markus – Trostpreis: Embacher Peter sen. - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Schernthaner Gertraud – 2. Jäger Greti – 3. Mosshammer Eva – Trostpreis: Zöggeler Susanne - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Zöggeler David – 2. Jäger Fritz – 3. Gruber Johann – Trostpreis: Rupnik Günther
Wolfsbeauftragter für das Land Salzburg 5-Punkte-Aktionsprogramm
(LK) Zehn Wolf-Verdachtsfälle in nur 16 Tagen seit 29. April 2018. Inzwischen wurden zwei davon in Pfarrwerfen und Werfen-Tenneck mittels DNA-Analyse bestätigt. Regelmäßige, eindeutige Nachweise in Salzburg in den Jahren 2014 (1x), 2015 (3x), 2016 (2x) und 2017 (1x). Der Wolf ist wieder zurück in Salzburg, darüber sind sich die Experten einig. Das Land Salzburg reagiert mit einem 5-Punkte-Aktionsprogramm, um die traditionelle alpenländische Landschaft zu schützen und auf europäischer Ebene Änderungen durchzusetzen.
„Ich denke, dass wir mit diesen fünf effizienten Maßnahmen negative Auswirkungen auf den ländlichen Raum verhindern können. Denn diese wird es geben, wenn wir nicht sofort handeln“, ist Landesrat Josef Schwaiger überzeugt und er fügt hinzu: „Die Rückkehr des Wolfes macht die traditionelle Alm- und Landwirtschaft viel schwerer, wenn nicht unmöglich. Das würde nicht nur unsere Bauern hart treffen, sondern auch massive Auswirkungen auf Salzburg haben.“
Das 5 Punkte Aktionsprogramm im Detail
– Intensivierung der Herden-Schutzmaßnahmen: Das Land Salzburg wird den Ausbau und die Intensivierung der Herden-Schutzmaßnahmen unterstützen. Diese Hilfe besteht aus Information und Beratung, welche zielgerichtete und zumutbare Maßnahmen sowohl für Heim- als auch Almweideflächen vorsieht.
– Schnelle, effiziente, unbürokratische Entschädigungen: Erlittene Schäden werden effizient, schnell und unbürokratisch entschädigt. Dazu gehört auch finanzielle Unterstützung von Schutzmaßnahmen. Die Fäden laufen beim Amt der Salzburger Landesregierung (Abteilung 4) zusammen. Das Land Salzburg wird dementsprechend budgetär vorsorgen.
– Managementplan für Problemwölfe: Aufgrund des regelmäßigen Vorkommens von Wölfen wird für das Bundesland Salzburg ein landesweit abgestimmter Managementplan entwickelt, darin wird unter anderem der Umgang mit Problemwölfen festgelegt. Konkret wird ein zweistufiger Notfallplan für Problemwölfe entwickelt werden. Im ersten Teil wird es um mögliche Schutzmaßnahmen für Tiere gehen und um die Möglichkeit des Vergrämens. In der zweiten Stufe geht es auch um Schritte für die Entnahme von Problemwölfen. Der Schutz für auf Weideflächen gehaltene Tiere und insbesondere der Schutz für Leib und Leben der Menschen hat dabei oberste Priorität.
– Wolfsbeaufragter des Landes Salzburg: Zur Beurteilung der notwenigen (Sofort)maßnahmen wird ein Koordinierungsgremium eingerichtet. Das für die Landwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung hat den Vorsitz, wobei für das operative Geschäft ein „Wolfsbeauftragter“ für das Land Salzburg umgehend installiert wird. Aufgabe des Gremiums: Grundsätzliche Vorgehensweisen und Entscheidungen im Umgang mit dem Wolf entwickeln sowie die jeweiligen, notwendigen Schritte abzustimmen. Der Wolfsbeauftragte ist erster Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen.
– Verhandlungen Schutzstatus: Gegenüber der Europäischen Union und einzelnen Mitgliedsländern sowie staatenübergreifende Institutionen wie Beispielsweise die „ARGE Alp“ sind Verhandlungen und Abstimmungen ausschließlich dem Landeshauptmann vorbehalten. Jedenfalls wird dabei eine Herabstufung des Schutzstatus in der FFH Richtlinie angestrebt. Überdies bedarf es einer Klarstellung der Definition des guten Erhaltungszustandes.
Schwaiger: „Das Gesicht des Landes würde sich durch den Wolf ändern“.
Landesrat Josef Schwaiger jedenfalls ist durch das Maßnahmenpaket und die Wahl von Hubert Stock, der sich um alle Agenden rund um den Wolf kümmern wird, zuversichtlich. „Für ein Bundesland mit familiengeführten und klein strukturierten landwirtschaftlichen Betrieben, 70 Prozent sind bei uns Nebenerwerbsbauern, sind die Gesetze der EU in dieser Hinsicht ungeeignet, daher müssen wir uns um eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes bemühen. Wenn sich Wölfe in großer Zahl bei uns ansiedeln, wird sich sonst das Gesicht des ganzen Landes ändern.“ Das Ziel ist daher laut Schwaiger klar: „Die traditionelle, alpenländische Landwirtschaft auch ohne aufwändige Begleitmaßnahmen zu ermöglichen und sich für notwendige Änderungen im Zusammenhang mit dem Wolf auf europäischer Ebene einsetzen.“
Hubert Stock ist „Wolfsbeauftragter“ des Landes: Hubert Stock aus Werfen-Tenneck ist Bio-Bauer, Berufsjäger und Historiker. Der Pongauer betreut seit 2010 das Projekt „Respektiere deine Grenzen“ des Landes Salzburg und ist bei der Ausbildung von Jungjägern engagiert. Der 55-Jährige und sein Betrieb waren heuer bereits selbst von einer Wolfsattacke betroffen. Am 1. Mai wurden vier tote Lämmer und zwei verletzte Widder gefunden und DNA-Proben entnommen. Seit Donnerstagabend steht fest: Es war in diesem Fall ein Wolf wie auch beim Vorfall am 29. April in Pfarrwerfen. „Zur Zeit gibt es in dieser Sache nur Schwarz oder Weiß. Ich sehe meine Aufgabe darin, wieder zu einer sachlichen Debatte zurück zu kommen. Ich weiß, wie man sich als Betroffener fühlt und meine, dass keiner der Bauern aufgeben darf. Der Wolf ist vielleicht nicht der Hauptgrund, aber womöglich das Tüpfelchen auf dem ,i‘, dass ein Landwirt nicht mehr weitermachen will. Das müssen wir verhindern.“
Franz Moser Abteilungsleiter des Landes Salzburg (Labensgrundlagen und Energie): „Das Thema wird sehr emotional diskutiert, wir haben viele Anfragen, es gibt auch Kritik, dass zu wenig geschehe. Wir haben einen kompetenten Ansprechpartner im Land installiert, der das Thema kanalisiert und mit allen Beteiligten diskutiert und wesentliche Punkte abklärt. Wichtig ist uns die rasche und unbürokratische Hilfe in Schadensfällen.“
Bericht SALZBURGER LANDESKORRESPONDENZ 18.05.2018
Weitere Infos unter www.salzburg.gv.at/wolf
Bezirksjägertag Pinzgau 2018
Bei der Anlieferung und Bewertung zur Hegeschau der Pinzgauer Jägerschaft in der Reithalle beim Schörhof in Saalfelden, dem neuen Veranstaltungsort, herrschten arktische Temperaturen. Ein Föneinbruch ließ es zu, dass es beim Bezirksjägertag „Bacherlwarm“ war. Doch manche Themen sorgten für hitzige, aber durchaus sachlich geführte Diskussionen. BJM Walter Herbst konnte zu den zahlreichen Ehrengästen rund 600 Jägerinnen und Jäger zum diesjährigen Bezirksjägertag begrüßen und hob in seinem Bericht hervor, dass trotz der umfassenden Abschussverpflichtungen die Weidgerechtigkeit an erster Stelle steht. Gerade deshalb werden von ihm die zuletzt zahlreichen § 90 Anordnungen und damit einhergehende Aufhebung der Schonzeit durch die Jagdbehörde kritisch gesehen. Künftige muss deshalb mehr auf die Verhinderung der Ursache, wie z Bsp. die unsachgemäße Lagerung von Silage, geachtet werden. Für die Regulierung und Anpassung der Wildbestände sind seines Erachtens die gesetzlichen Schusszeiten mehr als ausreichend. Auch BJM-Stv. Ing. Josef Zandl fand in seinem Bericht als Vorsitzender der Bewertungskommission dazu kritische Worte, nicht zuletzt auch deshalb, da bei diesen behördlichen Schonzeitenausnahmen vielfach Trophäenträger erlegt werden, wo zuweilen auch keine Bereitschaft zur Bezahlung von Fütterungsbeiträgen vorliegt.
Klare Worte fand Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger zum Thema „Wölfe“ und sieht in der Rückkehr dieses Beutegreifers primär ein landwirtschaftliches Problem. Dennoch wird es Auswirkungen für die Bevölkerung und den Tourismus geben. Herdenschutz und Zäunung stellen keine befriedigende Alternative dar, weshalb langfristig eine Raumplanung sowie eine Änderung des Schutzstatus dieser Wildart angestrebt werden muss. Auch andere derzeit ganzjährig geschützten Arten, wie Biber und Fischotter, haben gebietsweise Bestandsgrößen erreicht, die eine Toleranzgrenze hinsichtlich Schäden überschritten und deshalb neben den Schadensabgeltungen auch Regulierungen notwendig werden. Durch einen längeren Durchrechnungszeitraum von drei Jahren und einer Toleranzgrenze wird bei der künftigen Jagdgesetznovelle die Strafbestimmung bei Nichterfüllung der Rotwildabschüsse entschärft.
Bezirksbauernkammerobmann ÖR Klaus Vitzthum unterstrich die Notwendigkeit durch die Jagd für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wild und Wald lenkend einzugreifen. Neben der Verantwortung soll bei der Jagd für Bgm. Erich Rohrmoser stets auch die Freude und der gesellige und freundschaftliche Umgang nicht zu kurz kommen.
Herr Georg Meilinger lenkte als Bezirksjägermeister 15 Jahre mit großem persönlichen Einsatz die Geschicke der Pinzgauer Jägerschaft. Er hatte stets ein offenes Ohr für die unzähligen Anliegen und löste diese mit seiner besonnen und humorvollen Art. Für diesen jahrzehntelangen Einsatz, auch als Hegemeister in seiner Wildregion, dankte die Pinzgauer Jägerschaft mit der Verleihung des Ehrenbruchs in Gold. Diese Auszeichnung und Anerkennung wurde auch Josef Hagn für seine langjährige Tätigkeit als Bezirksjagdrat und Hegemeister in der Wildregion 4.3 Reiter Steinberge zu teil. WM Friedrich Reis wurde mit dem goldenen Ehrenbruch aufrichtiger Dank für seine langjährige Mitwirkung in der Beurteilungskommission ausgesprochen. Johann Bürgler bekam für seinen jahrzehntelangen Einsatz für das Wild, der Wildbretermarktung sowie seiner Arbeit für die Hegeschau in Saalfelden ebenfalls den golden Ehrenbruch als dankende Anerkennung.
Für seine Tätigkeit als Berufsjäger und als Mitglied der Beurteilungskommission dankte die Bezirksjägerschaft Oberjäger Josef Lanner mit Verleihung des Ehrenbruchs in Silber. Herr Anton Schosser und Reinhold Winkler leisten vorbildlichen Einsatz bei der Wildhege und wurden dazu mit dem Ehrenbruch in Bronze geehrt.
SALZBURGER JÄGERSCHAFT 13.3.2018
Jaga-Treffen am 1. Juli 2017 auf der Oberstattalm – Ergebnislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Huber Thomas) – Wertung Damen:
1. Schwabegger Karin – 2. Nothdurfter Michaela – 3. Wimmer Elisabeth - Ehrenscheibe (gew. von Huber Thomas) – Wertung Herren:
1. Wimmer Bert – 2. Plaickner Christian – 3. Herzog Siegfried - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Schernthaner Barbara – 2. Wimmer Elisabeth – 3. Ebner Eva - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Plaickner Christian – 2. Orgler Peter – 3. Wanker Peter
Änderung Abschussrichtlinienverordnung
Mit der 63. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Juli 2017 wurde nun die Abschussrichtlinienverordnung geändert. Im § 10 Abs 1 lautet die, die Klasse III betreffende Anordnung: „Klasse III: Einjährige Böcke sowie alle Spießer und Gabler ohne Altersbegrenzung, wobei Enden ab 1,0 cm zu werten sind.“
Diese trat mit 28.7.2017 in Kraft.
Die Länge wird vom tiefsten Punkt an der Innenseite der Enden gemessen. Für jene III er Rehböcke die vor dem 28. Juli erlegt wurden, wird ebenso diese Messmethode angewandt. Sollte dabei ein Ende (von innen gemessen) länger als 1 cm sein, wird für die vor dem 28. Juli erlegten Rehböcke zusätzlich nach der „alten Messmethode – Winkelhalbierung von unten gemessen“ eine zweite Messung durchgeführt. Sollte dabei der Messwert unter 1,5 cm betragen, wird der Rehbock ebenso der Klasse III zugeordnet.
Diese Übergangsbestimmung gilt nur für das heurige Jahr. Nächstes Jahr sind Enden ab 1 cm, vom tiefsten Punkt an der Innenseite der Enden gemessen, zu werten.
Josef Ebner – 80. Geburtstag
Am 13. Dezember des vergangenen Jahres feierte Josef Ebner, Ehrenobmann des Jägervereins Bruck-Fusch und Gründungsmitglied der Brucker Jägerschaft, seinen 80. Geburtstag. Seit seiner Jugend ist der Jubilar mit Leidenschaft Jäger und war jahrzehntelang als Funktionär der Salzburger Jägerschaft tätig. Der Jägerverein möchte sich auf diesem Wege für die Einladung und Bewirtung beim Oberbergnergut herzlich bedanken und wünscht seinem Ehrenobmann weiterhin Glück, vor allem Gesundheit und ein kräftiges Weidmannsheil.
Änderung der Altersklassen bei Gamsböcke Klasse I und II
Mit 15. Juli 2016 tritt die Änderung der Abschussrichtlinienverordnung in Kraft, wonach mit Beginn der Schusszeit Gamsböcke der Klasse I ein Mindestalter von 8 Jahren aufweisen müssen.
Die Abschlussrichtlinienverordnung, LGBl. Nr. 33/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 60/2016, lautet im § 9 Abs 1 der Abschussrichtlinienverordnung die Klasseneinteilung nun:
Klasse III: Ein- bis zweijährige Böcke und ein- bis dreijährige Geißen.
Klasse II: Drei- bis siebenjährige Böcke und vier- bis neunjährige Geißen.
Klasse I: Achtjährige und ältere Böcke sowie zehnjährige und ältere Geißen.
Mit dieser Änderung wurde in der geltenden Abschussrichtlinienverordnung die Klasseneinteilung bei Gamsböcken der Klassen I und II neu festgelegt, um den für diese Wildart notwendigen Erhalt und den Aufbau eines gut strukturierten Altersklassenaufbaus sicherzustellen. Außerdem wird dadurch eine Angleichung an die entsprechenden Regelungen der anderen Bundesländer erreicht.
SALZBURGER JÄGERSCHAFT 14.7.2016
Jaga-Treffen am 16. Juni 2016 auf der Oberstattalm – Ereignislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Zöggeler Mario) – Wertung Damen:
1. Embacher Leni – 2. Nothdurfter Michaela – 3. Koller Andrea – Trostpreis: Rieger Margarethe - Ehrenscheibe (gew. von Zöggeler Mario) – Wertung Herren
1. Scherer Hans – 2. Wimmer Bert – 3. Wimmer Norbert – Trostpreis: Blaickner Franz - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Wimmer Hedwig – 2. Schwabegger Karin – 3. Ebner Eva – Trostpreis: Wildhölzl Christine - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Blaickner Franz – 2. Wehdorn Markus – 3. Wanker Peter – Trostpreis: Embacher Hannes
Änderung Abschussrichtlinie Gamswild
Wie bereits bei den Bezirksjägertagen und im Rahmen der Abschussplanbesprechungen mitgeteilt wurde, erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Abschussrichtlinienverordnung hinsichtlich des Zielalters für Gamsböcke der Klasse I. Demnach wird die Klasseneinteilung bei Gamsböcken in § 9 Abs 1 der Abschussrichtlinienverordnung wie folgt abgeändert:
Klasse II: Drei- bis siebenjährige Böcke und vier- bis neunjährige Geißen
Klasse I: Achtjährige und ältere Böcke sowie zehnjährige und ältere Geißen
Diese vom Landesjagdrat beschlossene Änderung begründet sich einerseits mit der Angleichung des Zielalters auf Bundesebene und soll andererseits die notwendige strukturgerechte Bejagung des Gamswildes verbessern. Aus biologischer Sicht war deshalb eine Anhebung des Zielalters notwendig. Gleichzeitig zur Änderung der Klasseneinteilung bei Gamsböcken der Klasse I und II wurde eine Überarbeitung der Wildökologischen Raumplanung in Auftrag gegeben. Dabei soll insbesondere auch eine Evaluierung der Wildbehandlungszonen beim Gamswild erfolgen.
Die Änderung der oben angeführten Klasseneinteilung beim Gamswild wird voraussichtlich noch rechtzeitig vor Beginn der Schusszeit für Gamswild in Kraft treten und entsprechend veröffentlicht.
SALZBURGER JÄGERSCHAFT 18.4.2016
Jaga-Treffen am 20. Juni 2015 auf der Oberstattalm – Ergebnislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Rupnik Günther) – Wertung Damen:
1. Nothdurfter Michaela – 2. Gold Anita – 3. Rieger Margarethe – Trostpreis: Ebner Burgi - Ehrenscheibe (gew. von Rupnik Günther) – Wertung Herren:
1. Zöggeler Mario – 2. Ebner Josef jun. – 3. Reiter Christian – Trostpreis: Mayerhofer Gerhard - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Schwabegger Karin – 2. Wildhölzl Christine – 3. Oberhauser Kathrin – Trostpreis: Riess Andrea - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Reiter Christian – 2. Zöggeler Mario – 3. Embacher Hannes – Trostpreis: Hutter Sepp
Jagdgesetznovelle 2015
Die seit Jahren diskutierte Jagdgesetznovelle ist mit 1. März 2015 in Kraft getreten. Nachstehend werden die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst.
Jagdprüfung und Jagdkarte
Das Mindestalter für die Ablegung der Jagdprüfung sowie die Bewerbung um eine Jahresjagdkarte wird auf das vollendete 16. Lebensjahr (bisher 18. Lebensjahr) herabgesetzt. Damit kann nun insbesondere die Jagdausbildung an den landwirtschaftlichen Fachschulen umgesetzt werden. Vor Vollendung des 18. Lebensjahr darf die Jagd jedoch nur in Begleitung eines Jagdausübungsberechtigten erfolgen. Neben der Jagdausbildung an der Försterschule Bruck wird nun auch die Jagdprüfung der Forstfachschule Waidhofen anerkannt. Durch den Wegfall der Gegenseitigkeit und die Möglichkeit, Ergänzungsprüfungen zum Ausgleich allfälliger Niveauunterschiede durchzuführen, wird die Anerkennung von Jagdprüfungen anderer Länder vereinfacht. Verschärft wird hingegen die Überprüfung der Verlässlichkeit bei der Erstausstellung einer Jahresjagdkarte oder wenn die Jagdkarte mehr als drei Jahre nicht verlängert wurde. Im Verfahren zur Feststellung von Verweigerungsgründen wirken künftig die Bezirksverwaltungsbehörde und die Landesregierung mit. Diese überprüfen die Verlässlichkeit und können, wenn Anhaltspunkte vorliegen, Gutachten eines Amtsarztes vorschreiben. Sowohl die Jungjäger als auch die Jagdschutzdienstprüfung kann nun nach einem Monat wiederholt werden (bisher war die Wiederholung erst nach einem Jahr möglich).
Keine Ausweisung von Steinwildräumen und -Zonen
Die Landesregierung hat bislang von einer wildökologischen Raumplanung in Bezug auf das Steinwild Abstand genommen. Nun wurde diese Bestimmung aus dem Jagdgesetz gestrichen, zumal über die zwischenzeitlich gegründeten Steinwildhegegemeinschaften eine revierübergreifende Hege und Bewirtschaftung stattfindet.
Jagdgebietsfeststellung auch von Amts wegen
Bisher konnte die Jagdbehörde nur auf Antrag eines betroffenen Jagdgebietsinhabers oder Grundeigentümers Änderungen durchführen. Diese Regelung wird dahingehend ergänzt, dass die Jagdbehörde auch von sich aus bei Bekanntwerden von Änderungen den einer Jagdgebietsfeststellung bzw. Feststellung von Jagdeinschlüssen zugrunde liegenden Umstand aufzugreifen und ein Verfahren zur Neufeststellung einzuleiten und durchzuführen hat. Die geplante landesweite Überarbeitung auf Basis des digitalen Jagdkatasters wurde nicht umgesetzt.
Vorpachtrecht bei Jagdeinschluss
Es wird klargestellt, dass das Vorpachtrecht einem Jagdinhaber eines angrenzenden Eigenjagdgebietes bereits dann zusteht, wenn dessen Miteigentumsanteil an der Fläche des Jagdeinschlusses mindestens ein Drittel beträgt und das Eigenjagdgebiet zumindest an ein Fünftel des Umfanges des Jagdeinschlusses angrenzt.
Austauschflächen
Gemäß den geltenden Bestimmungen hat die Jagdbehörde Jagdgebiete “vorrangig” durch Austausch langer, schmaler oder in die Jagdgebiete aus- oder einspringender Flächenteile gegen jagdlich möglichst gleichwertige Flächen abzurunden. Das Wort “vorrangig” hat in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten geführt. Deshalb wurde nun eine klare Vorgangsweise festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abrundung von Jagdgebieten auch durch die Abtrennung von Flächenteilen des einen Jagdgebietes und deren Angliederung an das benachbarte Jagdgebiet durchgeführt werden muss.
Fangen von Wild
Bei der Jagdgesetznovelle wurde zunächst eine begriffliche Klarstellung für das „Fangen von Wild” sowie die “Verwendung von Fangvorrichtungen” durchgeführt. Ebenfalls musste eine Trennung erfolgen, ob es sich um besonders geschützte Wildarten handelt ober nicht. Mit dieser Novelle kann nun eine Änderung der Wildfallenverordnung und damit eine Regelung für das Fangen von Rabenkrähen durchgeführt werden. Dieser Schritt soll nun ehestmöglich durchgeführt werden.
Änderung der Strafbestimmung
Erfüllung der Mindestabschüsse wir in Abhängigkeit der Erfüllung der VO in der Wildregion beurteilt. Wird der für die betreffende Wildregion festgelegte Mindestabschuss insgesamt erfüllt, so besteht aus jagdfachlicher bzw. wildökologischer Sicht kein Bedürfnis nach einer Bestrafung des säumigen Jagdberechtigten. Ausnahmen sind gegeben, wenn der Jagdberechtigte bei Erfüllung seiner Pflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Also sich weigert, Abschüsse zu tätigen, oder zwei aufeinanderfolgende Jahre den festgesetzten Mindestabschuss nicht erfüllt.
DER ANBLICK 4/2015
12. Jägermesse Weberbauernpalfen
Bei sonnigem und milden Herbstwetter fand am 25. Oktober bereits zum 12. Mal die St. Georgner Jägermesse am Weberbauernpalfen beim Walcherlehen der Familie Leyerer statt. Die beiden Initiatoren Peter Leyerer sen. und Hans Otto Resl durften wieder viele Jagdfreunde als auch Besucher aus der Bevölkerung begrüßen. Die Messe gestaltete Pfarrer Dr. Tarcise Onema, für die musikalische Umrahmung sorgte die Bläsergruppe der Trachtenmusikkapelle St. Georgen. Pfarrer Onema dankte in seiner schönen und tiefgreifenden Weise den Jägern für den bewussten Umgang mit der Natur und dem Wild und bat gleichzeitig, weiterhin besonnen die Jagd auszuüben. Für das besonderer Weidmannsheil von Roland Leyerer, der am 3. August einen reifen Hirsch im eigenen Jagdrevier der Gemeinschaftsjagd Bruck-Schattseite erlegen konnte, ergingen von allen Seiten die herzlichsten Gratulationen.
Zum anschließenden Schüsseltrieb bei guter Kost und Getränken ging es in die Grundalm beim Walchergut. Die Veranstalter und Besucher freuen sich schon jetzt wieder aufs nächste Jahr.
Registrierung von Jagdwaffen – Nacherfassung
Wer seine Jagdbüchse bis jetzt noch nicht im Zentralen Waffenregister hat eintragen lassen, besitzt seit dem 1. Juli 2014 eine illegale Waffe. Das ist strafbar. Ab dem 4. Juli ist auch eine Nacherfassung über das Internet nicht mehr möglich. Wie mit solchen illegalen Waffen zu verfahren ist, das hat das Innenministerium bis jetzt noch nicht bekanntgegeben. Mag. Robert Siegert rät aber, diese Waffen der Kategorie C möglichst umgehend zu melden, wenn das bis jetzt versäumt worden ist. Das ist nach wie vor im Waffenfachhandel möglich.
DER ANBLICK 7/2014
21. Jaga-Treffen am 14. Juni 2014 beim Taxhof – Ergebnislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Lanner Josef) – Wertung Damen:
1. Riess Andrea – 2. Zöggeler Susanne – 3. Riess Christina – Trostpreis: Eder Martina - Ehrenscheibe (gew. von Lanner Josef) – Wertung Herren:
1. Reiter Hubert – 2. Rupnik Günther – 3. Zöggeler Mario – Trostpreis: Ebner Josef sen. - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Wildhölzl Christine – 2. Schwabegger Karin – 3. Zöggeler Susanne – Trostpreis: Bürgler Johanna - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Pichler Raimund – 2. Ebner Josef jun. – 3. Huber Thomas – Trostpreis: Schützinger Willi
HM Hubert Reiter – 60. Geburtstag
Am 19.7.2012 feierte HM Hubert Reiter seinen 60. Geburtstag. Zur Feier im Gasthof Lukashansl wurde auch der Vorstand des Jägervereins Bruck-Fusch geladen und es wurde dem Jubilar eine Ehrenscheibe überreicht. Diese wurde nun im Rahmen einer gemeinsamen Grillfeier auf der Heubergalm beschossen. Der Jägerverein möchte sich auf diesem Wege für die Einladung zur 60er-Feier bedanken und wünscht seinem Obmannstallvertreter weiterhin Glück, Gesundheit und ein kräftiges Weidmannsheil. Ein besonderer Dank gilt auch der Familie Porsche sowie allen Mitwirkenden der Grillfeier.
20. Jaga-Treffen am 14. Juni 2013 beim Taxhof – Ergebnislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Unterberger Elisabeth und Katharina) – Wertung Damen:
1. Eder Anni – 2. Unterberger Berta – 3. Unterberger Elisabeth – Trostpreis: Bürgler Johanna - Ehrenscheibe (gew. von Unterberger Elisabeth und Katharina) – Wertung Herren:
1. Unterberger Hias – 2. Eder Franz – 3. Fritz Wast – Trostpreis: Schützinger Willi – Gästeklasse: Plump Daniel - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Ebner Eva – 2. Eder Anni – 3. Koller Andrea – Trostpreis: Leyerer Tina - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Schützinger Willi – 2. Lanner Josef – 3. Rieder Edi – Trostpreis: Huber Josef sen. – Gästeklasse: Riffel Oliver
60 Jahre Zeller Jägerverein
Der Jägerverein Zell am See feierte am 27. April 2013 sein 60-jähriges Bestandsjubiläum. Unter den 100 teilnehmenden Schützen konnten dank der großzügigen Spenden der Fa. Steyr-Mannlicher und Waffen Rumpler aus Mittersill sowie umliegender Jagdinhaber zahlreiche Jagdeinladungen und Sachpreise verlost werden.
Wildbret Kochkurs
Der Jägerverein Bruck-Fusch hat am 5. November 2011 zum „3. Wildbret-Kochkurs“ in die Hauswirtschaftsschule Bruck geladen. Rund 30 JägerInnen sind dieser Einladung gefolgt und kochten unter Anleitung von Haubenkoch Gregor Langreiter – Restaurant „gusto“ Rauris – für ihre PartnerInnen. Auf dem Speiseplan standen gegarter Rehrücken auf Tomaten-Kürbissalsa und herbstlichem Salat, faschiertes Wildbutterschnitzel auf Selleriepüree und Naturkäse, geschmorte Gamskeule in Preiselbeersaft und gegrilltes Steak vom Hirschrücken mit Erdäpfel-Spinatroulade sowie warmer Topfenauflauf mit Beerenragout und Vanilierahmeis. für die passende Weinbegleitung sorgte wieder Dipl.-Sommelier Gerald Lindlbauer. Die gereichten Weine wurden von den Weingütern Wruss, Domittner, Hack und Campo Viejo zur Verfügung gestellt. Über die gelungene Veranstaltung freut sich Obmann Martin Huber, welcher sich auf diesem Wege bei allen Beteiligten und Mitwirkenden herzlich bedankt.
DER ANBLICK 2/2012
18. Jaga-Treffen am 2. Juli 2011 beim Taxhof – Ergebnislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Neudorfer Josef) – Wertung Damen:
1. Wanker Susanne – 2. Wimmer Hedwig – 3. Tran Christina – Trostpreis: Dullnigg Maria - Ehrenscheibe (gew. von Neudorfer Josef) – Wertung Herren:
1. Mayerhofer Gerhard – 2. Rieder Edi – 3. Wildhölzl Wilfried – Trostpreis: Wanker Peter - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Huber Sylvia – 2. Tran Christina – 3. Ebner Burgi – Trostpreis: Mayerhofer Anneliese - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Dullnigg Christian – 2. Zöggeler Mario – 3. Mayerhofer Gerhard – Trostpreis: Lainer Fred
Raubwildbejagung
Zum zweiten Mal lud der Jägerverein Bruck-Fusch aus dem Pinzgau zu gemeinsamen „Nacht des Fuchses“.
Angesessen wurde am 18. Februar im jeweils eigenen Revier. Insgesamt wurden 26 Füchse und 6 Steinmarder erlegt, die anlässlich der Streckenlegung am darauffolgenden Tag am Walchergut in Gries feierlich präsentiert wurden. Ein kräftiges Weidmannsheil den erfolgreichen Schützen des Jägervereins Bruck-Fusch. Das Ziel dieser Veranstaltung sind die fachgerechte Ausübung der Jagd auf das zahlreiche Raubwild, die Hege des Rehwildes und die Verbesserung der Wildlebensräume.
Ein spezieller Dank gilt der Familie Leyerer vom Walchergut, welche nicht nur die Streckenlegung, sondern auch den Schüsseltrieb in der Grundalm organisierte.
Brucker Weihnachtszauber
Bei herrlicher Winterkulisse und klirrender Kälte wurde am Sonntag, den 19. Dezember 2010, der „3. Brucker Weihnachtszauber“ im Hofbereich der Land- und Hauswirtschaftsschule Bruck/Glstr. abgehalten. Organisiert und ausgerichtet wurde die Veranstaltung wieder vom Jägerverein Bruck-Fusch unter der Leitung von Obmann Martin Huber, welcher durch das abwechslungsreiche Nachmittagsprogramm führte. Höhepunkt der Adventveranstaltung waren unter anderem die „Suche nach dem Goldenen Stern“ die „Tresterer“ von der Brauchtumsgruppe Glocknerpass sowie die „Große Weihnachtstombola“. Gemeinsam mit Unterstützung der Raiffeisenbank Bruck-Fusch-Kaprun, der Brucker Wirtschaft, der Gemeinde und vielen weiteren Sponsoren wurde der Reinerlös der Tombola wieder, traditioneller Weise, einem karitativen Zweck zugeführt. So konnte sich MedR Dr. Erwin Senona über die anschließende Übergabe eines Schecks in der Höhe von 4.500 Euro für die Salzburger Kinderkrebshilfe freuen. Besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem Hausherrn, allen Mitwirkenden, Sponsoren und Besuchern des Brucker Weihnachtszaubers.
Brucker haben Herz für Kinder – Jägerverein sammelte 4500 Euro für Kranke
„Viele Vereine arbeiten bei uns zusammen, wenn es ums Helfen geht“, freute sich der Obmann des Jägervereins Bruck-Fusch, Martin Huber, nach dem „3. Brucker Weihnachtszauber“. Das tolle Ergebnis dieser Veranstaltung: 4500 Euro für die Kinderkrebshilfe und bei der großen Tombola strahlte Jan Sprenger über einen Reisegutschein von 500 Euro, gespendet vom Reisebüro Tour-Alpin Maishofen.
Hubertusmesse in Ferleiten/Fusch
Am Samstag, den 23. Oktober konnte Hegemeister Hubert Reiter eine große Zahl von Jägerinnen und Jägern sowie Freunde des jagdlichen Brauchtums zur Hubertusmesse im Wildpark Ferleiten in Fusch begrüßen. Bei herrlichem Sonnenschein gestaltete Pfarrer Dr. Tharcise Onema den feierlichen Gottesdienst, der den tieferen Sinn dieses Festgottesdienstes in einer gelungenen Weise widerspiegelte. Die Jagdhornbläsergruppe Enns-Ursprung unter der Leitung von Hornmeister Otto Burböck begleitete die Hubertusmesse mit ausgewählten Bläserstücken. Im Anschluss durfte Hegemeister Hubert Reiter noch Ehrungen aussprechen, welche an Jäger, Funktionäre sowie Grundbesitzer für besondere Verdienste rund um das Jagdwesen ergehen. Ein abschließender Dank gilt der Familie Georg Mayr-Reisch vom Wildpark Ferleiten für die herzliche Gastfreundschaft und wunderschöne Hubertuskapelle sowie an Dr. Wolfgang Porsche für das zur Verfügung gestellte Hubertuswild.
Jägertreffen und Ehrungen des Jägervereins Bruck-Fusch
Bereits zum 17. Mal hat die Brucker Jägerschaft am 26. Juni 2010 zum traditionellen „Jaga-Treffen beim Taxhof“ eingeladen. Bei herrlichem Wetter und im Beisein von rund 50 Jägern und Jägersfrauen hat Obmann Martin Huber die Gelegenheit genutzt, Dr. Wolfgang Porsche in Anerkennung und Würdigung seiner jahrelangen Unterstützung das Goldene sowie DI Klaus Winding, Oberjäger Bert Wimmer und Juwelier Maximilian Heiden das Bronzene Ehrenabzweichen des Jägervereins Bruck-Fusch zu verleihen. Auch wurden Maria Luisa Gildemeister und Maria Klein von der Gutsverwaltung Fischhorn für ihr jahrzehntelanges Engagement rund um die Pinzgauer Jägerschaft mit dem Ehrenabzeichen in Gold ausgezeichnet. Ohne die Unterstützung und das Zutun dieser Personen wäre vieles rund um unser Vereinswesen wohl nicht möglich gewesen. Weidmannsdank!
Ein weiterer Dank gilt der Familie Unterberger-Taxhof, die wieder ein schmackhaftes Buffet und die sehr schöne Veranstaltungsstätte zur Verfügung stellte.
17. Jaga-Treffen am 26. Juli 2010 beim Taxhof – Ergebnislisten
- Ehrenscheibe (gew. von Zandl Sepp) – Wertung Damen:
1. Wanker Maria – 2. Unterberger Kathrin – 3. Panzenböck Tina – Trostpreis: Lainer Hilda - Ehrenscheibe (gew. von Zandl Sepp) – Wertung Herren:
1. Dullnigg Christian – 2. Heiden Maximilian – 3. Fischbacher Walter – Trostpreis: Riess Christian - 10er Scheibe – Wertung Damen:
1. Voithofer Martina – 2. Unterberger Kathrin – 3. Wanker Susanne – Trostpreis: Habelt Gisela - 10er Scheibe – Wertung Herren:
1. Ebner Wolfgang – 2. Unterberger Hias – 3. Lanner Josef – Trostpreis: Habelt Werner
Raubwildbejagung
Zum ersten Mal lud der Jägerverein Bruck-Fusch aus dem Pinzgau zur gemeinsamen Raubwildbejagung. Angesessen wurde am 29. Jänner im jeweils eigenen Revier. Die Streckenlegung erfolgte am nächsten Abend am Walchergut in Gries. Zur Strecke kamen neun Füchse und ein Steinmarder. Ein kräftiges Weidmannsheil den erfolgreichen Schützen.
Beim anschließenden Schüsseltrieb in der Grundalm wurde von allen Beteiligten beschlossen, dass diese traditionsreiche Form der Raubwildbejagung auch im nächsten Jahr wiederholt wird. Die Regulierung der Raubwildbestände stellt neben der Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume eine wichtige Aufgabe von uns Jägerinnen und Jäger dar.
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